Gegenseitige Achtung

Informationen zur Einsicht in Aufnahmeprüfungen

Die Einsichtnahme in die Aufnahmeprüfungen findet in zwei Schritten – auf digitalem Weg bzw. per Telefon – statt.

1. Schritt: Prüfungskopie bestellen

Kandidatinnen und Kandidaten können mit diesem Bestellformular Kopien ihrer Prüfung anfordern. Die Kopien werden ins Dossier auf der ZAP-Homepage geladen.

Die Lösungen werden nicht verschickt. Sie können auf der Homepage der zentralen Aufnahmeprüfung abgerufen werden.

2. Schritt: Auskunftsgesuch einreichen

Die Einreichungsfrist für Auskunftsgesuche ist am 27. März 2024 abgelaufen. Es können keine Gesuche mehr gestellt werden.

 

Bestandene Prüfungen: Prüfungskopien bestandener Prüfungen können ab sofort bis spätestens 30. Juni 2024 beantragt werden.

Wichtig:

Die Lösungen für das Kurzgymnasium finden Sie hier.

Die Lösungen für das Langgymnasium finden Sie hier.