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Mediothek
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Benutzerordnung
- Die Mediothek steht allen Schülerinnen und Schülern, der Lehrerschaft
und dem Hauspersonal zur Benützung offen.
- Die Ausleihe der Medien ist unentgeltlich.
- Es können bis zu 20 Medien ausgeliehen werden, dabei ist die Anzahl
der ausgeliehenen Filme auf 2 beschränkt. Lexika und Nachschlagewerke
bilden die Präsenzbibliothek und können nicht ausgeliehen werden.
- Die Medien müssen sorgfältig behandelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust
ist Schadenersatz zu leisten.
- Ausgeliehene Medien können reserviert werden.
- Die Ausleihfrist beträgt:
28 Tage für Bücher, CD-ROMs, Hörbüvher und Karten.
14 Tage für CDs, DVD-Videos, Videos und Zeitschriften.
Die Ausleihfrist für Bücher kann verlängert werden, sofern
keine Reservation vorliegt.
- Bei Überschreitung der Ausleihfrist wird gemahnt. Dafür werden
folgende Gebühren verrechnet:
| 1. Mahnung (Rückruf): |
gratis |
| 2. Mahnung: |
Fr. 5.-- (1 Woche nach dem Rückruf) |
| 3. Mahnung |
Fr. 10.-- (1 Woche nach der 2. Mahnung) |
Mahngebühren müssen direkt in der Mediothek bezahlt werden.
Solange die Mahngebühren nicht bezahlt und die Medien nicht zurückgebracht
sind, ist keine Ausleihe mehr möglich.
Werden Medien nach der 3. Mahnung nicht innerhalb einer Woche zurückgebracht,
werden die Kosten für deren Ersatz und die Mahngebühren fällig.
Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer wird benachrichtigt.
- Es ist nicht erlaubt in der Mediothek zu essen oder zu trinken.
- In der Mediothek dürfen keine Filme angeschaut werden - ausser unter
Aufsicht einer Lehrperson. An Erstklässler werden keine Filme ausgeliehen.
Filme, welche ab 16 Jahren freigegeben sind, dürfen frühestens ab
der 4. Klasse ausgeliehen werden.
- Die Anweisungen der Mediothekarinnen sind zu befolgen.
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© 2003 Kantonsschule Limmattal
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