Die Ausstellung des
Schweiz. Verkehrssicherheitsrats befasst sich mit dem Cannabis-Konsum
im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit.
Die Klassen der Stufen 5 und 6 hatten
die Möglichkeit, während einer Schulstunde die Ausstellung vor
der Mensa-Terrasse zu besichtigen. Anschliessend war die Ausstellung auch
geöffnet für andere Interessierte.
Die rechtliche Situation ist klar.
Für Cannabis gilt seit 1. 1. 2005 – anders als beim Alkohol-
der Grenzwert 0. Besonders unter die Haut geht die Schilderung der Folgen
eines fiktiven Unfalls unter Einfluss von Cannabis ( Regressansprüche
der Versicherungen und schwere Verletzungen auch korrekt fahrender Betroffener).
Kommen bei einem verursachten Unfall Personen zu Schaden, sind schnell
Zahlungen in Höhe von 100 000 Franken und mehr fällig. |